Für Ärzte und Zuweiser
Als behandelnder Arzt können Sie für Ihre Patienten eine SAPV-Verordnung ausstellen, wenn die Voraussetzungen nach § 37b SGB V erfüllt sind. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Krankenkasse und beginnen die Versorgung zeitnah.
Voraussetzungen für SAPV
- Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung
- Begrenzte Lebenserwartung (Tage, Wochen oder wenige Monate)
- Besonders aufwändiger Versorgungsbedarf (komplexes Symptomgeschehen)
- Wunsch des Patienten nach ambulanter Versorgung
Verordnungsablauf
-
Formular Muster 63 ausfüllen
Kann von Vertragsärzten und Krankenhausärzten ausgestellt werden. -
Uns kontaktieren
Per Telefon oder Fax. Wir beraten auch vorab, ob SAPV die richtige Versorgungsform ist. -
Erstbesuch
Unser Team nimmt zeitnah Kontakt zum Patienten auf. -
Versorgungsplanung
In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir einen individuellen Versorgungsplan. -
Regelmäßige Rückmeldung
Sie erhalten Berichte über den Versorgungsverlauf.
Notfall-Verlegung aus dem Krankenhaus?
Auch bei kurzfristiger Entlassung mit SAPV-Bedarf können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beginnen die Versorgung oft noch am selben Tag.
Direkter Kontakt für Zuweiser
Tel: folgt
E-Mail: aip.inter.care@gmail.com