Für Ärzte und Zuweiser

Als behandelnder Arzt können Sie für Ihre Patienten eine SAPV-Verordnung ausstellen, wenn die Voraussetzungen nach § 37b SGB V erfüllt sind. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Krankenkasse und beginnen die Versorgung zeitnah.

Voraussetzungen für SAPV

  • Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung
  • Begrenzte Lebenserwartung (Tage, Wochen oder wenige Monate)
  • Besonders aufwändiger Versorgungsbedarf (komplexes Symptomgeschehen)
  • Wunsch des Patienten nach ambulanter Versorgung

Verordnungsablauf

  1. Formular Muster 63 ausfüllen
    Kann von Vertragsärzten und Krankenhausärzten ausgestellt werden.
  2. Uns kontaktieren
    Per Telefon oder Fax. Wir beraten auch vorab, ob SAPV die richtige Versorgungsform ist.
  3. Erstbesuch
    Unser Team nimmt zeitnah Kontakt zum Patienten auf.
  4. Versorgungsplanung
    In enger Absprache mit Ihnen erstellen wir einen individuellen Versorgungsplan.
  5. Regelmäßige Rückmeldung
    Sie erhalten Berichte über den Versorgungsverlauf.

Notfall-Verlegung aus dem Krankenhaus?

Auch bei kurzfristiger Entlassung mit SAPV-Bedarf können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beginnen die Versorgung oft noch am selben Tag.

Direkter Kontakt für Zuweiser

Tel: folgt
E-Mail: aip.inter.care@gmail.com